Rechtsprechung
BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gemeinschaftseigentum; Trittschallübertragung; Mängelbeseitigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2
Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des Gemeinschaftseigentums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Anspruch kontra Beschluss
Verfahrensgang
- AG München - II 145/96
- LG München I - 1 T 21923/96
- BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 520
- NZM 1999, 262
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87
Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer …
Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98
(2) Zwar kann es im Fall der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung grundsätzlich dem Verpflichteten überlassen bleiben, mit welchen Mitteln der durch die Handlung herbeizuführende Erfolg erreicht wird (vgl. BGH NJW-RR 1988, 208/210; BayObLG WuM 1992, 324/325 und 1993, 85/86). - BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92
Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes
Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98
(2) Zwar kann es im Fall der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung grundsätzlich dem Verpflichteten überlassen bleiben, mit welchen Mitteln der durch die Handlung herbeizuführende Erfolg erreicht wird (vgl. BGH NJW-RR 1988, 208/210; BayObLG WuM 1992, 324/325 und 1993, 85/86). - BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in …
Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG ZMR 1998, 643/644 und WuM 1997, 344 m.w.N.). - BayObLG, 28.06.1989 - BReg. 2 Z 57/89
Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98
Darauf hat grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer Anspruch (§ 21 Abs. 4 , Abs. 5 Nr. 2 WEG ), jedoch sind gemäß § 21 Abs. 4 WEG Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu beachten (BayObLG NJW-RR 1989, 1165).
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch …
Fehler in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung sind Mängel, die nur zur Anfechtbarkeit, aber nicht zur Nichtigkeit der angefochtenen Beschlüsse führen könnten (für Verstoß gegen § 21 Abs. 4 WEG: Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 = NJW 2010, 2513, 2515 Rn. 20; BayObLG, NJW-RR 1999, 520, 521; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 54; für Verstoß gegen § 23 Abs. 2 WEG: KG, NZM 2004, 913, 914; Merle ibid. - OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
Schallschutzmängel in Wohnungseigentumsanlage
Den Beschluss zu TOP 8 der Wohnungseigentümerversammlung vom 19. August 1981 haben Amtsgericht und Landgericht dahin ausgelegt, dass mit diesem Beschluss Wohnungseigentümer zur Geltendmachung etwaiger Schallmängel auf eigene Kosten gegen den Bauträger ermächtigt wurden, nicht aber - was grundsätzlich möglich gewesen wäre (BayOblG NJW-RR 1999, 520, 521) - die Geltendmachung entsprechender Mängel auch im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander abschließend ausgeschlossen werden sollte.Denn sie entspricht sowohl dem Wortlaut der Beschlussfassung als auch dem protokollierten Diskussionsverlauf und damit objektiven Umständen, auf welche bei der Auslegung von Eigentümerbeschlüssen im Gegensatz zu den subjektiven Vorstellungen einzelner Eigentümer abzustellen ist (BayObLG WuM 1990, 92 f; BayObLG WE 1992, 20, 21; BayOblG NJW-RR 1999, 520, 521;… Weitnauer-Lüke, 8. Aufl., Rn. 21 § 23 WEG;… Merle in Bärmann/Pick-Merle, 8. Aufl. Rn. 44 ff zu § 23 WEG).
- BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99
Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit
Der Antragsteller konnte nicht, wie er mit der Rechtsbeschwerde geltend macht, im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Antragsgegnerin zu 1 von einer Anfechtung absehen, denn ein Eigentümerbeschluß ist nur unbeachtlich, wenn er gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt worden ist (§ 23 Abs. 4 Satz 1 WEG , vgl. BayObLG WuM 1999, 351/352).